Allgemeine Geschäftsbedingungen der Solaris Systems B.V. für die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen

    Art. 1 Allgemeine Bestimmungen
  1. Geltungsbereich
    1. Die Solaris Systems B.V., Niederlande, Postadresse für die Schweiz: Seefeldstrasse 69, 8008 Zürich, Schweiz (nachfolgend "10881") bietet Telekommunikationsdienstleistungen und insbesondere Call-by-Call-Dienste und Internet-by-Call sowie gegebenenfalls zukünftig Preselection-Dienste an. Für die Erbringung dieser Dienstleistungen ("Services") gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie ein allfälliges Auftragsformular. Das von der 10881 erstellte Auftragsformular oder andere individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bestimmungen vor.
    2. Die 10881 schliesst Verträge nur zu ihren eigenen Bedingungen ab. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn die 10881 ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
    3. Diese AGB werden dem Kunden spätestens mit Vertragsschluss zur Verfügung gestellt und können im Internet jederzeit unter www.10881.ch abgerufen werden.
    4. Voraussetzung der Diensteerbringung ist, dass der Kunde über einen Festnetzanschluss bei der Swisscom Fixnet AG oder einem anderen Festnetzanschlussbetreiber verfügt, mit dem eine Zusammenschaltung besteht und der den Festnetzanschluss des Kunden mit der Zuführung des Verkehrs zum Netz von 10881 ordnungsgemäss betreibt.
    5. Vertragsschluss, Vertragslaufzeit und Kündigung
    6. Der Vertrag kommt zu Stande, wenn die 10881 den Auftrag des Kunden hinsichtlich der beantragten Dienstleistungen annimmt oder den Kunden freischaltet.
    7. Der Vertrag hat keine Mindestlaufzeit und kann ab Vertragsschluss von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist schriftlich oder durch nachweisbare Erklärung gekündigt werden.
    8. Wird über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren (wie Konkurs- oder Nachlassverfahren) eröffnet oder stellt der Kunde einen Antrag auf Eröffnung eines solchen, dann ist die 10881 zur Kündigung aus ausserordentlichem Grund berechtigt. Dies gilt ebenfalls, wenn der Kunde wesentliche Pflichten des Vertrages verletzt.
  2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages
    1. 10881 ist berechtigt, diese AGB sowie die für die vertraglichen Leistungen massgeblichen Bestimmungen und Leistungsbeschreibungen zu ändern. Für Preisänderungen gilt Ziffer 5.1. Änderungen werden frühestens einen Monat nach ihrer Kundmachung gemäss Ziffer 3.2. gegenüber dem Kunden wirksam. Werden durch eine Änderung die Kunden ausschliesslich begünstigt, so können die betreffenden Regelungen durch die 10881 bereits ab Kundmachung der Änderung angewendet werden.
    2. Änderungen der Vertragsinhalte werden vor ihrem In-Kraft-Treten Kund gemacht. Bei Änderungen, die für den Teilnehmer nicht ausschliesslich begünstigend sind, erfolgt die Kundmachung und Anzeige des wesentlichen Inhalts der Änderung in der Regel einen Monat vor In-Kraft-Treten in geeigneter Form. Der Kunde ist bei einem Vertrag mit fester Laufzeit oder Kündigungsfrist berechtigt, auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderung den Vertrag schriftlich oder durch andere nachweisbare Erklärung an 10881 aufzulösen. Dieses ausserordentliche Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, falls die Änderung nicht zum Nachteil des Kunden erfolgt oder die Preise angepasst wurden. Erfolgt keine Kündigung durch den Kunden, so gilt die Vertragsänderung als genehmigt.
  3. Dienstequalität und Verfügbarkeiten
    1. Die Sprachtelefondienstqualität bemisst sich nach den geltenden Standards der ITU und ETSI.
    2. Dem Kunden ist der Wiederverkauf von Services (Dienstleistungen) nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der 10881 gestattet.
    3. Der Dienst kann unmittelbar mit der Leistungsbereitstellung des Services genutzt werden. Diese Bereitstellung ist je nach dem genutzten Service definiert.
  4. Preise und Gebühren
    1. Die Preise für den jeweiligen Service ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste, die im Internet unter www.10881.ch publiziert ist beziehungsweise aus der Tarifansage, die vor jedem Anruf den jeweils gültigen Preis mitteilt. Die Preise können durch 10881 jederzeit geändert werden. Der Kunde ist verpflichtet, jede Nutzung seines Anschlusses zu vergüten, die er zu vertreten hat. Dazu gehört namentlich auch die Nutzung von Mehrwertdiensten. Der Kunde hat bei der Nutzung seines Anschlusses die erforderlichen und üblichen Sicherungsmassnahmen gegen die ungewollte und missbräuchliche Nutzung Dritter zu treffen.
    2. Grundgebühren und sonstige monatliche Gebühren sind ab dem Zeitpunkt nach Ablauf des Tages, an dem die Leistung betriebsfähig bereitgestellt wurde, für den Rest der Abrechnungsperiode im Voraus zu bezahlen. Sind Gebühren für den Teil eines Monats oder einer anderen Abrechnungsperiode zu entrichten, so wird jeder Tag, für den eine Zahlungspflicht besteht, mit dem Dreissigstel des Monats oder des entsprechenden Anteils an der Abrechnungsperiode berechnet.
  5. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
    1. Die Gebühren werden von der 10881 turnusgemäss und in der Regel monatlich in Rechnung gestellt. Die erste Rechnungsstellung erfolgt nach Tätigung der ersten Umsätze. 10881 behält sich je nach Umsatz und Entwicklung der Geschäftsbeziehung vor, die Rechnungsperiode zu verkürzen oder auf maximal drei Monate zu verlängern. Die Rechnungsbeträge werden mit dem Zugang der Rechnung oder aber mit der in der Rechnung angegebenen Fälligkeit zahlbar.
    2. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer und der Verrechnungsnummer auf das in der Rechnung angegebene Konto spätestens zu dem in der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zur Gutschrift in Auftrag gegeben werden. Wird 10881 vom Kunden nicht zur Zahlung per Kreditkarte oder zum Einzug des Rechnungsbetrags mittels Lastschriftverfahren ermächtigt, so ist die 10881 berechtigt, für jede Rechnung ein Bareinzahlungsentgelt zu verlangen. Die Pflicht zur Entrichtung allfälliger Bareinzahlungs- und Überweisungskosten und aller aus der Vertragserrichtung erwachsenden Kosten und Gebühren sowie die damit verbundene Anzeigeverpflichtung trifft den Kunden. Erfolgt die Zahlung nicht mit Originalbeleg und ohne Angabe der Rechnungsnummer und Verrechnungsnummer, so tritt die schuldbefreiende Wirkung der Zahlung erst mit Zuordnung der Zahlung ein.
    3. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er die Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungszugang zahlt. Kommt der Kunde in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % berechnet. Die Geltendmachung des weiteren Verzugsschadens (z.B. Mahnkosten nach Verzugseintritt) bleibt vorbehalten.
    4. Die dem Kunden zugehende Rechnung enthält die Zusammensetzung der Gebühren nach Services. Die Gebühren sind in monatliche Gebühren, Verbindungsgebühren und sonstige Entgelte gegliedert. Die Anzahl der Verbindungen sowie die angefallenen Tarifeinheiten/Zeiteinheiten werden unter den Verbindungsgebühren zumindest für jeden Tarif für Selbstwählverbindungen gemäss der jeweiligen Preisliste der 10881 ausgewiesen. Andere Verbindungen werden gesamthaft ausgewiesen. Für den Fall, dass Swisscom Fixnet AG keine Rechnung für die Nutzung von Mehrwertdiensten stellt, ist 10881 berechtigt, die Gebühren aus der Nutzung von Mehrwertdiensten in Rechnung zu stellen. Allfällige Beanstandungen bezüglich der Mehrwertdienste sind direkt gegenüber dem Erbringer der entsprechenden Leistung (Rechnungsteller) zu erheben.
    5. Die aus der Geltendmachung ausstehender Forderungen entstehenden Kosten von Rechtsanwälten sowie Inkassoinstituten sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen, die der 10881 entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
  6. Sicherheitsleistungen
    1. Die 10881 ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen entweder von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder von einer Vorauszahlung abhängig zu machen, wenn die fristgerechte Bezahlung der Leistungen gefährdet erscheint. Die Voraussetzungen sind insbesondere dann gegeben, wenn ein Insolvenzverfahren (wie Konkurs- oder Nachlassverfahren) beantragt, eröffnet oder bewilligt wurde oder eine Pfändung bevorsteht, oder wenn gegen den Kunden wiederholt wegen Zahlungsverzugs vorgegangen werden musste.
    2. Die Sicherheitsleistung kann durch Bürgschaftserklärung oder Bankgarantie eines im europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Kreditinstituts oder durch Barhinterlegung erfolgen; andere Sicherheitsleistungen können von der 10881 abgelehnt werden.
    3. Ein in Geld hinterlegte Sicherheitsleistung wird zum Zinssatz für ein Sparkonto verzinst. Die Sicherheitsleistung ist dem Kunden zurückzugeben oder mit gegenüber der 10881 bestehenden Zahlungsverpflichtungen zu verrechnen, sobald die Voraussetzungen für die Erbringung der Sicherheitsleistung weggefallen sind.
  7. Sperre
    1. Aus wichtigem Grund ist die 10881 zur teilweisen und auch gänzlichen Einstellung der Leistungserbringung (Sperre von Services) berechtigt; dies gilt insbesondere wenn
      • ein Grund vorliegt, der die 10881 zur ausserordentlichen Kündigung oder zur Kündigung des Vertrags gemäss Ziffer 2.2. berechtigt;
      • der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde Services oder damit im Zusammenhang stehende Leistungen missbräuchlich, insbesondere in betrügerischer Absicht, nutzt oder eine solche Nutzung durch Dritte duldet;
      • der Kunde störende oder nicht zugelassene Endeinrichtungen trotz Aufforderung nicht unverzüglich vom Netzabschlusspunkt entfernt. Störend sind insbesondere solche Endeinrichtungen, von denen Netzaktivitäten ausgehen, die für den Netzbetrieb sicherheits- oder betriebsgefährdend oder für dritte Teilnehmer schädigend oder belästigend sind;
      • der Kunde mit den aufgrund dieses Vertragsverhältnisses entstandenen Gebühren in Verzug ist und zuvor bereits unter Setzung einer Nachfrist erfolglos gemahnt wurde.
      10881 wird vor Durchführung einer Sperre den jeweiligen Kunden über die beabsichtigte Sperre informieren, sofern keine aussergewöhnlichen Umstände vorliegen, die ein sofortiges Handeln erforderlich machen oder Gefahr im Verzug ist.
    2. Der Kunde trägt im Falle einer von ihm zu vertretenden Sperre die Kosten für die Herstellung und gegebenenfalls deren Aufhebung sowie allenfalls entstehender Schäden.
    3. Die Sperre wird aufgehoben, sobald die Voraussetzungen für die Sperre weggefallen sind und der Kunde die geschuldeten Gebühren oder Kosten bezahlt hat.
  8. Einwendungen gegen die Rechnung
    1. Bezweifelt der Kunde die Richtigkeit der Rechnung, so kann er binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich eine Überprüfung der Richtigkeit des vorgeschriebenen Betrags verlangen, wodurch die Fälligkeit des angezweifelten Rechnungsbetrags aufgeschoben wird. Nach Ablauf der Frist zur Erhebung der Einwände gilt die Rechung als anerkannt. 10881 wird bei fristgerechten Einwendungen eine Überprüfung der Rechnung vornehmen und dem Kunden das Ergebnis schriftlich mitteilen. War die Rechnung ursprünglich richtig, tritt mit der entsprechenden Mitteilung an den Kunden Fälligkeit der Forderung ein. 10881 behält sich das Recht vor, bei Missbrauch dieser Bestimmung auf der ursprünglichen Fälligkeit zu beharren.
    2. Sollte bei der Überprüfung ein Fehler festgestellt werden, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte und ist das richtige Entgelt nicht mehr ermittelbar, ist 10881 berechtigt, für den betreffenden Zeitraum eine Pauschale in Rechnung zu stellen, die auf den durchschnittlichen Gebühren der für den Kunden erbrachten Services basiert.
  9. Leistungsstörungen
    1. Die 10881 ist verpflichtet, Störungen des Netzbetriebes im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Für den Betrieb des Festnetzanschlusses ist die 10881 nicht verantwortlich, soweit es sich nicht um eigene Anschlüsse der 10881 handelt.
    2. Im Falle höherer Gewalt wird die 10881 in jedem Falle von ihrer Leistungspflicht befreit.
    3. Die Qualität der Dienste wird in ortsüblichem Mass geschuldet, eine Gewährleistung für einen störungsfreien Betrieb wird nicht übernommen. Bei Störungen hat der Kunde Anspruch auf Beseitigung der Störung. Gelingt 10881 die Beseitigung nicht innert angemessener Frist, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag bezüglich des durch die Störung betroffenen Services zu kündigen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Für Schadenersatzansprüche gilt Ziffer 11 abschliessend.
  10. Haftung
    1. Die 10881 haftet für von ihren Organen, Mitarbeitern oder Hilfspersonen verursachte Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung oder Tötung einer Person haftet die 10881 auch bei leichter Fahrlässigkeit. Für Schäden, die 10881 durch leichte Fahrlässigkeit verursacht hat, ist die Haftung für jedes Schaden verursachende Ereignis auf CHF 5'000 pro Kunde und gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf CHF 500'000 beschränkt. Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, so verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen Geschädigten anteilsmässig. Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Datenverlust, mittelbare und Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ist - soweit zwingendes Recht dem nicht entgegen steht - ausgeschlossen.
    2. Die 10881 übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch eine allenfalls erforderliche, aber nicht erteilte behördliche Bewilligung, Genehmigung, Konzession oder Zustimmung von Dritten entstehen.
  11. Datenschutz
    1. Die 10881 ermittelt und bearbeitet Kunden- und Verkehrsdaten sowie andere vom Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses und von Dritten im Rahmen der Überprüfung der Identität, der Rechts- und Geschäftsfähigkeit und der Bonität des Kunden der 10881 zur Kenntnis gebrachten personenbezogenen Daten.
    2. Kunden- und Verkehrsdaten werden nur für die Erbringung der Services ermittelt oder bearbeitet. Die Übermittlung dieser Daten an Dritte erfolgt nur, soweit das für die Erbringung jenes Service, für den diese Daten ermittelt und bearbeitet worden sind, durch 10881 erforderlich ist. Die Verwendung der Daten zum Zweck der Vermarktung von Kommunikationsdiensten oder der Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen sowie sonstige Übermittlungen erfolgen nur auf Grund einer jederzeit widerrufbaren Zustimmung der Betroffenen. Diese Verwendung wird auf das erforderliche Mass und den zur Vermarktung erforderlichen Zeitraum beschränkt. 10881 wird die Bereitstellung ihrer Dienste nicht von einer solchen Zustimmung abhängig machen. 10881 ist berechtigt, die Kunden- und Verkehrsdaten, die für den Abschluss oder die Abwicklung eines Vertrages notwendig sind, mit Behörden oder Dritten auszutauschen, die mit der Schuldeintreibung oder der Kreditauskunft betraut sind, soweit dies für Prüfung der Kreditwürdigkeit oder der Geltendmachung von Forderungen notwendig ist. Weiter ist 10881 berechtigt, die Kunden- und Verbindungsdaten zwischen dem Festnetzanschlussbetreibern und den Erbringern von Mehrwertdiensten auszutauschen, sofern dies für das Inkasso der von diesen erbrachten Leistungen notwendig ist.
  12. Mitwirkungspflichten des Kunden
    1. Der Kunde darf die Verbindungen zur 10881 nur bestimmungsgemäss und nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen benutzen. Der Kunde ist verpflichtet, die von der 10881 angebotenen Services nicht zu Zwecken zu missbrauchen, die den gesetzlichen Bestimmungen widersprechen.
    2. Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des von der 10881 zur Verfügung gestellten Netzes führen können.
    3. Der Kunde hat der 10881 jeden Wechsel seines Anschlusses einschließlich seiner Anschlussnummern, sowie einen Wechsel seiner anderen Bestandsdaten (Name, Adresse, Bankverbindung) anzugeben.
    4. Werden dem Kunden Benutzerdaten bekannt gegeben oder werden diese von dem Kunden verwendet, so hat er diese zum Schutz vor missbräuchlicher Verwendung gesichert zu verwenden bzw. zu verwahren. Die Daten dürfen deshalb nicht an unbefugte Dritte weitergegeben oder diesen sonst zugänglich gemacht werden. Die 10881 ist von jedem Verdacht auf Missbrauch der Benutzerdaten unverzüglich telefonisch zu verständigen.
    Art. 2 Besondere Bestimmungen für Call-by-Call
  13. Leistungsbeschreibung Call-by-Call-Angebot
    1. Die 10881 bietet den Kunden im Rahmen des Call-by-Call-Angebotes die Vermittlung von Telefonverbindungen innerhalb des nationalen oder internationalen Festnetzes sowie des nationalen Mobilfunknetzes und zu internationalen Mobilfunknetzen an, soweit 10881 entsprechende Zusammenschaltungsvereinbarungen mit Swisscom Fixnet AG und anderen nationalen oder internationalen Dienstanbieter geschlossen hat. Soweit technisch verfügbar, werden auch Ortsgespräche über die 10881 abgewickelt.
    2. Der Einzelvertrag kommt für jede einzelne Verbindung zu Stande, wenn der Kunde die Kennziffer 10881 der 10881 vorwählt, über seinen Dienstanbieter eine Verbindungsanfrage zu 10881 aufgebaut wird und 10881 die Verbindung aufbaut. Der Einzelvertrag endet unmittelbar mit dem Ende der Verbindung.
    3. Verbindungen zu Mehrwertdiensten und Online-Diensten können im Rahmen des Call-by-Call nicht immer automatisch über das Netz der 10881 geführt werden, da für bestimmte Verbindungstypen nach den allgemeinen Regelungen die Call-by-Call-Auswahl nicht gilt. Entsprechende Verbindungen werden deshalb von dem Quellnetzbetreiber je nach Rufnummernziel in die jeweiligen Netze vermittelt. Soweit Verbindungen zu bestimmten Sonderdiensten von der 10881 im Rahmen des Call-by-Call erbracht werden, sind diese in der Preisliste benannt.
    4. Die 10881 behält sich vor, unter Berücksichtigung des Interesses der Kunden vor Missbrauch und dem Verbraucherschutz einzelne Zielrufnummern, Zielrufnummerngruppen oder Zielländer zu sperren. Eine Aufstellung über alle entsprechenden Sperren oder Beschränkungen, soweit diese eingerichtet sind, stellt die 10881 auf Nachfrage gerne zur Verfügung. Der Kunde bleibt zur Missbrauchsvorbeugung in seinem eigenen Verantwortungsbereich selbstverständlich ausschließlich alleine zuständig und es besteht kein Rechtsanspruch gegen die 10881, besondere Maßnahmen gegen Missbrauch zu treffen, den die 10881 nicht zu vertreten hat.
    5. Die Einrichtung der Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Call-by-Call nimmt in der Regel mindestens 5 Arbeitstage nach Auftragseingang in Anspruch.
    6. Im Falle einer Störung können Kunden unter der auf der Internet-Seite der 10881 jeweils angegeben E-Mail Adresse Informationen abfragen.
  14. Besondere Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde wird Daten ausschließlich unter Nutzung und Anerkennung der in der Protokollfamilie TCP/IP ("Internetprotokoll") verabschiedeten Standards übermitteln.
    2. Der Kunde wird nur die standardmässig anerkannten oder durch die 10881 vorgegebenen Schnittstellen benutzen. Andere Schnittstellen können oder dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von 10881 genutzt werden.
    3. Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zum Dienst sowie den Dienst selbst nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
    4. * keine Eingriffe in das Netz der 10881 oder anderen vorzunehmen, * keine Kettenbriefe ("junk-mail") o.ä. zu erstellen und/oder weiterzuleiten, * deutlich auf ihm zustehenden Nutzungs- und Schutzrechte hinzuweisen. Die entsprechenden Hinweise müssen für andere Kunden offensichtlich sein und vor dem Zugriff auf solcher Art rechtlich geschützter Informationen bekantgegeben werden, * keine rechtswidrigen Handlungen im Rahmen der Nutzung gegenüber Dritten zu begehen, insbesondere auch Schutzrechte Dritter (Urheberrechte usw.) bei der Nutzung zu beachten und zu respektieren, * keine Angebote abzurufen, auch nicht kurzfristig, zu speichern, online oder offline zugänglich zu machen, zu übermitteln, zu verbreiten oder auf solche Informationen hinzuweisen, die pornographische Schriften oder jugendgefährdende Schriften darstellen, die zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt oder den Krieg verharmlosen oder verherrlichen, für eine terroristische Vereinigung werben, zu einer Straftat auffordern, ehrverletzende Äusserungen enthalten oder sonstige rechts- oder sittenwidrigen Inhalte haben.
    5. Der Kunde wird alle angemessenen Schutzvorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass andere Nutzer, insbesondere Kinder und Jugendliche, über den Dienst Kenntnis oder Zugang von Inhalten im oben genannten Sinne erhalten. Der Kunde anerkennt, dass die 10881 als reiner Zugangsvermittler keine Prüfung der übermittelten Inhalte vornehmen kann.
    6. Erbringt der Kunde durch die Leistung der 10881 im Internet oder anderen Netzen eigene Dienste, so dass er als Diensteanbieter gilt, ist er vertraglich verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigem Inhalt anzubieten oder zu übermitteln und den Jugend- Daten- und Urheberschutz zu beachten.
    7. Verstösst der Kunde in schuldhafter Weise gegen eine dieser Pflichten, steht der 10881 das Recht zur Sperrung des Zugangs für den Kunden sowie das Recht zu, Schadensersatz wegen des durch die Pflichtverletzung entstandenen Schadens zu verlangen.
    Art. 3 Besondere Bestimmungen für Preselection
  15. Preselection-Angebot
    1. Für die 10881 Preselection-Anschlüsse gelten die folgenden Bedingungen.
    2. Beim Preselection wird die 10881 als Verbindungsnetzbetreiber durch den Dienstanbieter des Kunden fest voreingestellt ("preselected"). Diese Voreinstellung kann im Einzelfall des Verbindungsaufbaus durch die Wahl einer Netzbetreiberkennzahl ersetzt werden. Das Preselection wird im Auftrag des Kunden durch die 10881 gegenüber dem Dienstanbieter des Kunden, der Swisscom Fixnet AG, veranlasst. Bestehen mit anderen Dienstanbietern entsprechende Vereinbarungen ist auch eine Einstellung des Preselection bei solchen alternativen Dienstanbietern möglich.
    3. Die 10881 bietet den Kunden die Vermittlung zu Telefonverbindungen innerhalb des nationalen oder internationalen Festnetzes sowie des nationalen Mobilfunknetzes und zu internationalen Mobilfunknetzen an, soweit entsprechende Zusammenschaltungsvereinbarungen mit der Swisscom Fixnet AG und anderen nationalen oder internationalen Dienstanbietern geschlossen sind. Soweit technisch verfügbar, werden auch Ortsgespräche über die 10881 abgewickelt.
    4. 10881 kann nicht gewährleisten, dass Verbindungen zu den Mehrwertdiensten und Online-Diensten im Rahmen des Preselection über das Netz der 10881 geführt werden können. Entsprechende Verbindungen werden deshalb von dem Dienstanbieter je nach Rufnummernziel in die jeweiligen Netze vermittelt. Soweit Verbindungen zu bestimmten Sonderdiensten von der 10881 im Rahmen des Preselection erbracht werden, sind diese in der Preisliste benannt.
    5. Die 10881 behält sich vor, unter Berücksichtigung des Interesses der Kunden vor Missbrauch und dem Verbraucherschutz einzelne Zielrufnummern, Zielrufnummerngruppen oder Zielländer zu sperren. Eine Aufstellung über alle entsprechenden Sperren oder Beschränkungen, soweit diese eingerichtet sind, stellt die 10881 auf Nachfrage gerne zur Verfügung. Der Kunde bleibt zur Missbrauchsvorbeugung in seinem eigenen Verantwortungsbereich selbstverständlich ausschliesslich alleine zuständig und es besteht kein Rechtsanspruch gegen die 10881, besondere Massnahmen gegen Missbrauch zu treffen, den die 10881 nicht zu vertreten hat.
    6. Im Falle einer Störung können Kunden unter der auf der Internet-Seite der 10881 jeweils angegebenen E-Mail Adresse Informationen abfragen.
  16. Einstellen von 10881 als Verbindungsnetzbetreiber
    1. Die Erbringung der Preselection-Leistungen setzt voraus, dass der im Auftrag des Kunden bezeichnete Dienstanbieter die 10881 dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber eingestellt hat. Die 10881 wird im Auftrag des Kunden diese Voreinstellung veranlassen.
    2. Die Einrichtung der Voreinstellung nimmt in der Regel mindestens 5 Arbeitstage nach Auftragseingang in Anspruch. Der Kunde hat sich vor einer Nutzung der Preselection-Leistungen der 10881 selbst zu vergewissern, ob die Voreinstellung bereits erfolgt ist und er damit die Leistungen nutzen kann. Bis zur Umstellung werden die Verbindungen über das bis dahin eingestellte Verbindungsnetz geführt, sofern der Kunde kein anderes Verbindungsnetz, wie z.B. das der 10881, im Wege des Call by Call auswählt.
  17. Kündigung des Preselection
    1. Im Falle einer Kündigung und allgemein jeder Vertragsbeendigung hat der Kunde gegenüber seinem Dienstanbieter die Umstellung auf ein anderes Verbindungsnetz zu beantragen, damit keine weiteren Verbindungen automatisch zu 10881 zugeführt werden.
    2. Unterlässt der Kunde die Umstellung, die er nach den geltenden Regelungen nur selbst beantragen kann, muss er die über 10881 geführten Verbindungen entsprechend den Preselection-Tarifen von 10881 zahlen. Die Pflicht zur Zahlung besteht auch für die etwaige Dauer zwischen der Kündigung und der technischen Durchführung der Umschaltung, auf die 10881 keinen Einfluss hat. Alle Vertragsbedingungen gelten für die Zeit ab der Kündigung bis zur technischen Umstellung entsprechend.
    Art. 4 Verschiedenes
  18. Schlussbestimmungen
    1. 10881 ist berechtigt, Rechte und Pflichten dieser Vereinbarung Dritten abzutreten. Der Kunde ist nur mit dem Einverständnis von 10881 berechtigt, Rechte und Pflichten dieser Vereinbarung Dritten abzutreten.
    2. Der Kunde ist ohne das schriftliche Einverständnis von 10881 nicht berechtigt, ihm zustehende Forderungen 10881 gegenüber zu verrechnen.
    3. Die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Vereinbarung hebt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht auf. Die Parteien bemühen sich in einem solchen Fall, die ungültige oder anfechtbare Bestimmung durch eine andere gültige und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, welche der aufgehobenen Bestimmung in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommt. Diese Regelung gilt entsprechend für das Ausfüllen von Vertragslücken.
    4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Zürich, 1 (Schweiz). Vorbehalten bleiben die zwingenden Gerichtsstände (wie Art. 22 GStG).
    5. Auf dieses Vertragsverhältnis kommt ausschliesslich das schweizerische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zur Anwendung.